- Brautkind
- Braut|kind, das (Rechtsspr.): vor der Hochzeit eines verlobten Paares geborenes Kind.
Universal-Lexikon. 2012.
Universal-Lexikon. 2012.
Brautkind, das — Das Brautkind, des es, plur. die er, ein Kind, welches von verlobten Personen vor der priesterlichen Einsegnung erzeuget worden … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Concubĭtus — (Coitus, Beischlaf, Rechtsw.), die fleischliche Vermischung eines Mannes mit einer Frauensperson. Derselbe gilt unbedingt als erlaubt zwischen verheiratheten Personen, ja er bildet hier einen Theil der ehelichen Pflicht, welche die Ehegatten… … Pierer's Universal-Lexikon
Brautkinder — Brautkinder, Kinder von Verlobten. Ein Brautkind ist nichtehelich, wird aber durch nachfolgende Eheschließung ehelich (§ 1719 BGB; Legitimation). Bei Verlöbnisauflösung durch Tod eines Elternteils ist auf Antrag Ehelicherklärung möglich (§ 1740 … Universal-Lexikon